Zur Baumschutzverordnung
Bündnis 90/Die Grünen
Karl Synek
94032 Passau
An den
Oberbürgermeister der
Stadt Passau
Herrn Jürgen Dupper
94032 Passau Passau
08.06.2009
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dupper,
für die nächste Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Energie erlauben wir uns einen geänderten Antrag zum Verordnungsentwurf zur Wiedereinführung der Baumschutzverordnung vom 01.04.09 vorzulegen und diesen als Beschlussvorschlag zu unterbreiten.
Beschlussvorschlag
Die Stadt Passau führt unter der Maßgabe eine Baumschutzverordnung ein, dass der Verordnungsentwurf der Verwaltung vom 01.04.2009 in folgenden Punkten geändert wird:
§ 2 Geltungsbereich
Die Verordnung gilt nicht für Kleingärten unter 500 qm unbebauter Grundstücksfläche.
§ 6 Genehmigung
Der schriftliche Antrag kann sowohl formlos als auch via Internetformular eingereicht werden.
Ein Lageplan 1:100 ist nicht vorgeschrieben. Es reicht auch eine Lageskizze bzw. ein Foto aus.
Begründung
Über 100 Kommunen in Bayern haben aus guten Gründen eine Baumschutzverordnung. In Passau wurde sie vor acht Jahren abgeschafft - mit gravierenden Folgen für viele Solitärbäume. Das bisherige Anhörungsergebnis macht deutlich, dass viele Gartenbesitzer um das Bestimmungsrecht über ihr Eigentum fürchten. Der Eigentumseingriff, den fast alle Passauer Hauseigentümer von denkmalgeschützten Häusern wie selbstverständlich akzeptieren, wird bei dem Gemeinwohl-anspruch für die Natur abgelehnt. Um hier eine größere Anzahl von Bürgerinnen und Bürgern von ihren Befürchtungen zu befreien, schlagen wir vor, Kleingärten bis 500 qm von der Verordnung auszunehmen. Dieser Kompromiss entlastet zugleich die Verwaltung. Um den Baumbesitzern entgegen zu kommen, schlagen weiterhin wir vor, dass diese ihren Antrag auch formlos und lediglich mit einer Skizze oder einem Foto als Anlage einreichen können.
Abschließend sei noch der Hinweis erlaubt, dass die vorgesehene Baumschutzverordnung im Vergleich mit anderen Städten das Eigentumsrecht mit am wenigsten einschränkt. Die neue geänderte Verordnung dürfte pro Jahr 50 - 70 Fälle zur Bearbeitung ergeben. Wir sind der festen Überzeugung mit dieser Baumschutzverordnung wird dem Gemeinwohl für alle Bürgerinnen und Bürger in unserer Stadt mehr Rechnung getragen, als mit dem Hinweis auf das individuelle Eigentumsrecht. Wir nehmen damit unsere Verantwortung gegenüber der Natur wahr und was noch viel entscheidender ist, wir sorgen damit für mehr Lebensqualität durch mehr Sauerstoff, durch die Regulierung der Luftfeuchtigkeit und der Temperatur für die Bewohner unserer Stadt.
Karl Synek
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