Stichwort: Überwachungssystem KonTraG

Einrichtung von KonTraG bei der GGP

Der Aufsichtsrat fordert die Geschäftsführung auf ein Überwachungssystem entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen des KonTraG einzurichten, damit den Fortbestand der Gesellschaft gefährdenden Entwicklungen früh erkannt werden.

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