Stadträte sollen für NPD-Plakate zahlen


PNP vom 06. September 2008

Sie weisen die Forderung des „Rechts-Anwalts” aber zurück und lassen es auf Prozess ankommen

Von Thomas Seider
Die Staatsanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren gegen die Stadträte Karl Synek, Stephan Bauer (beide Grüne) und Sebastian Frankenberger (ödp) wegen des mutmaßlich unerlaubten Abhängens von ihrerseits verbotswidrig aufgehängten NPD-Wahlplakaten straf- und kostenfrei eingestellt. Dafür will nun die NPD die Stadträte in Regress nehmen: Ein vom NPD-Kreisverband Passau beauftragter Rechtsanwalt aus Erlangen fordert von den Stadträten Unterlassungserklärungen, dass sie künftig keine NPD-Plakate mehr abhängen werden und bei Zuwiderhandlung 5000 Euro Strafe zahlen. Außerdem werden von jedem 380 Euro Anwaltskosten verlangt. Die Stadträte wollen aber weder unterschreiben noch zahlen.
Kein Zweifel besteht, dass die NPD die Plakate genau zur Demonstration gegen Rechtsextremismus verbotswidrig entlang der Route platziert hatte. Dies war ein Verstoß gegen die Plakatierungsverordnung der Stadt, nach der die Innenstadt ab Höhe Bahnhofstraße von Wahlplakaten frei zu halten ist. Die drei Stadträte sahen das als gezielte Provokation gegen die Demonstrationsteilnehmer. Weil die Polizei nicht zuständig und die städtischen Behörden am Samstagmorgen nicht erreichbar gewesen seien, hängten sie 30 NPD-Plakate eigenhändig ab. Dann erschien der städtische Bauhof, der auf Weisung des inzwischen von der Polizei verständigten Rathaus-Ordnungsreferenten Josef Zacher die übrigen 120 Plakate beseitigte. Letzteres war die offizielle Vorgehensweise. Die Stadträte hätten die Plakate wohl nicht selbst entfernen dürfen. Jedenfalls bekamen sie nach einer Anzeige der NPD Post vom Staatsanwalt Er teilte mit, dass er das Ermittlungsverfahren wegen Sachbeschädigung zwar infolge Geringfügigkeit einstelle. Beschädigt hatten die Stadträte die Kabelbinder, mit denen die Plakate befestigt waren. Die Plakate selbst hatten sie dem Bauhof übergeben.
Der Staatsanwalt wies aber auch darauf hin, dass das Entfernen von Wahlplakaten den Tatbestand der Sachbeschädigung erfüllen könne, unabhängig davon, ob die entsprechende Partei berechtigt war, am betreffenden Ort zu plakatieren. Bei Wiederholung müsse daher mit Strafverfolgung gerechnet werden.
Die drei Stadträte würden wieder so handeln, wie sie es gemacht haben. Sie haben aber nicht vor, ihre Aktion zu wiederholen, zumal derzeit keine Demonstration gegen Rechtsextremismus geplant ist, zu der die NPD plant, widerrechtlich Wahlplakate aufzuhängen. Der einschlägig bekannte „Rechts-Anwalt” aus Erlangen fordert aber aus Gründen der „Wiederholungsgefahr” Unterlassungserklärungen mit 5000 Euro Vertragsstrafe bei Verstoß ein und stellt jedem 380 Euro für seine Kosten in Rechnung. „Ich werde nicht zahlen und nicht unterschreiben. Lieber lasse ich es auf einen Prozess ankommen”, sagt Karl Synek. Das bekräftigt Stephan Bauer. Auch Sebastian Frankenberger steht zu der gemeinschaftlichen Aktion: „Sie war ein Gebot der Zivilcourage.”
Eine Unterlassungserklärung kann im Prinzip jeder von jedem einfordern. „Im konkreten Fall ist nicht völlig zweifelsfrei zu sagen, ob die Forderung berechtigt ist oder nicht”, sagt Markus Sturm (SPD), einer der Rechtsanwälte im Stadtrat. „Ich würde aber nicht unterschreiben und folglich nicht zahlen. Was die Kollegen gemacht haben, hat meinen Respekt.”
Aufs selber Zahlen statt aufs Einnehmen muss sich die NPD einrichten. Das verbotswidrige Aufhängen der Plakate wird laut Ordnungsreferent Zacher ein Bußgeld-Verfahren nach sich ziehen.



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