Antrag zur Offenlegung von Objektfolgekosten
Karl Synek
Stadtrat Bündnis 90/Die Grünen
Passau, 05.02.08
An das
OB-Büro der
Stadt Passau
Rathaus
94032 Passau
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Zankl,
ich bitte Sie den nachfolgenden Antrag dem Ausschuss für Finanzen und Liegenschaften am 18.02.08 zur Beschlussfassung vorzulegen:
Der Ausschuss beschließt:
- Ab sofort werden dem Ausschuss für Finanzen vor jeder größeren Investitionsentscheidung von Seiten der Verwaltung eine Berechnung der wahrscheinlich zu erwartenden Objektfolgekosten vorgelegt.
- Das Tiefbauamt entstellt einen Managementplan für den Unterhalt der städtischen Straßen, Wege und Plätze, der dem Finanzausschuss mittelfristig eine detaillierte Übersicht über den vorrausichtlichen Unterhaltsaufwand verschafft.
Begründung
Die Folgekosten im Hoch- und Tiefbau werden im allgemeinen unterschätzt und sie werden zunehmend zu einer nichtkalkulierbaren Belastung im städtischen Haushalt. So schreibt z.B. das Wirtschaftsblatt (06.02.08), dass die Baufolgekosten häufig schon nach wenigen Jahren die Baukosten übersteigen. Dabei werden ca. 70% der Folgekosten einer Immobilie bereits während der Planung und Konzeption des Objektes festgelegt (Inputmagazin). Aus diesen Gründen sollte von den Planern bereits im Vorfeld grundsätzlich eine Kostenvergleichsrechnung für die Wirtschaftlichkeit bei alternativen Bauausführungen vorgelegt werden. Das gleiche sollte auch für größere Instandhaltungsaufwendungen und Sanierungen gelten, z.B. hinsichtlich der Lebensdauer, des Energieverbrauches und der Unterhaltskosten.
Mit diesem Antrag soll vermieden werden, dass durch eine Vernachlässigung des Strassennetzes der Erhaltungsaufwand und damit der finanzielle Schaden überproportional steigt.
Mit freundlichen Grüßen
Karl Synek
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