Antrag: Aufträge für Aufsichtsräte der kommunalen GmbHs
Karl Synek
Stadtrat Bündnis 90/Die Grünen
An die
Stadt Passau
z. Hd. Herrn Oberbürgermeister
Albert Zankl
Rathaus
94032 Passau
Passau, 23.10.2006
Betrerff: Antrag zur Plenumssitzung am 13.11.2006
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
in der nächsten Plenumssitzung wird der Antrag der ÖDP-Fraktion zur “Inkompatibilitätsregelung” behandelt. Sollte dieser weitergehende Antrag nicht die Mehrheit im Passauer Stadtrat erhalten, so ersuche ich Sie, über den nachfolgend den Antrag der Grünen-Fraktion abstimmen zu lassen.
Antrag:
Die Gesellschafterversammlung der stadteigenen GmbH’s faßt folgenden Empfehlungsbeschluss: Aufsichtsräte, die Sitz und Stimme in der WGP- und Event-GmbH inne haben, sind von Aufträgen der jeweiligen Geschäftsführung ausgeschlossen. Eine Ausnahme gilt für Aufträge, die im Rahmen einer offiziellen Ausschreibung erfolgen.
Begründung:
Mit diesem Antrag wird dem Argument der notwendigen Sachkompetenz in den Aufsichtsräten voll entsprochen. Auf der anderen Seite wird damit erreicht “den bösen Schein zu meiden” (Komm. Gernot Lissak zu Art. 49 GO). Nach den bisherigen Bestimmungen ist es möglich, dass der Geschäftsführer einem Aufsichtsratsmitglied einen Auftrag im sechsstelligen Bereich erteilt. Dabei handelt es sich um eine Person, welche die Geschäftsführung zu kontrollieren hat. Für einen objektiven Außenstehenden dürfen keine ernsthaften Zweifel bezüglich der Beteiligung der Betroffenen und deren eventueller Befangenheit entstehen.
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